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1. Staatsregierung beschließt Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts / Innenminister Joachim Herrmann: „Bessere und modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terror und Kriminalität“
1. Staatsregierung beschließt Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts / Innenminister Joachim Herrmann: „Bessere und modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terror und Kriminalität“
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann das Gesetz zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts beschlossen. Innenminister Herrmann: „Wir haben ein Paket an Gesetzänderungen geschnürt, das unserer Polizei noch bessere und modernere Eingriffsbefugnisse an die Hand gibt im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Damit werden wir die Sicherheit der bayerischen Bevölkerung ein weiteres Mal erhöhen. Gleichzeitig haben wir auch Bürgerrechte gestärkt, indem wir europäische Datenschutzvorgaben und die Rechtsprechung des Bundeverfassungsgerichts in seinem Urteil zum BKA-Gesetz zügig umgesetzt haben.“
Im Einzelnen:
Wie Herrmann erklärte, soll die Polizei künftig mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren haben: „Wenn die Polizei zum Beispiel die Werkstatt eines potentiellen Bombenbauers aushebt, ohne diesen aber am Tatort anzutreffen, kann sie künftig DNA-Spuren sicherstellen, auch wenn diese zunächst keiner Person zuzuordnen sind. Das verbessert die Chancen, den unbekannten Bombenbauer zu ermitteln, bevor er seine Vorbereitungen fortsetzen und zuschlagen kann.“
Wie der Innenminister erklärte, soll die Polizei auch bei der Cybercrime-Bekämpfung stärkere und modernere Befugnisse erhalten. Herrmann: „Immer mehr Täter ergaunern sich im Netz Vermögenswerte in virtuellen Währungen, wie etwa ‚Bitcoins‘. Dies geschieht beispielsweise durch Schadsoftware wie Erpressungstrojaner. Die Polizei kann nun dieses virtuelle Geld zunächst sichern und den wahren Eigentümer ermitteln, unabhängig von einem Strafverfahren.“
Auch der Einsatz von sogenannten Bodycams, die momentan in einem Pilotprojekt durch die Polizei getestet werden, soll bald in mehr Fällen möglich sein. „Wir wollen den Bodycam-Einsatz immer dann erlauben, wenn dies zum Schutz von potentiellen Opfern und Polizeibeamten erforderlich ist. Ich denke hier gerade auch an Opfer von häuslicher Gewalt, die aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht vom Einsatz von Bodycams profitieren konnten“, so Herrmann.
Explizite Regelungen soll es laut Herrmann künftig für den Einsatz von Drohnen geben. Solche modernen Multicoptersysteme werden momentan in einem Pilotprojekt der Polizei getestet. „Bei der Ortung von Handysignalen oder bei der Vermisstensuche können Drohnen wichtige ergänzende Hilfe leisten, etwa wenn ein Polizeihubschrauber witterungsbedingt nicht zur Verfügung steht“, erklärte Herrmann.
Der Gesetzentwurf stellt außerdem künftig sicher, dass einem Störer ein Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden kann, wenn er diesen nachweislich verursacht hat. Herrmann: „Bisher konnte es vorkommen, dass ein randalierender Hooligan, der mit seinem Verhalten klar nachweisbar einen Polizeieinsatz verursacht hat, nicht für dessen Kosten herangezogen werden konnte, nur weil etwa im späteren Strafverfahren nicht nachweisbar war, ob er selbst oder aber sein Mitverdächtiger im Pulk eine konkrete Straftat begangen haben.“ Herrmann: „Zukünftig soll in solchen Fällen der nachweisliche Verursacher des Einsatzes die Kosten tragen müssen und nicht die Allgemeinheit.“
Mit Blick auf den gestärkten Datenschutz erklärte Herrmann, dass künftig eine „Zentrale Datenprüfstelle“ sicherstellen soll, dass für intensive Maßnahmen wie Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung oder automatisierter Überwachung der Telekommunikation künftig nur Daten für die Ermittlungsarbeit verwendet werden dürfen, die nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Zentrale Datenprüfstelle wird für die Einhaltung dieser Vorgaben sorgen. Außerdem ist künftig für mehr polizeiliche Eingriffe die Zustimmung eines Richters erforderlich, zum Beispiel für längerfristige Observationen oder für das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes auch außerhalb von Wohnungen. „Damit zeigen wir, wie moderne Polizeiarbeit funktioniert, ohne dass mehr Datenschutz zum Täterschutz führt“, so Herrmann.
2. Innenminister Joachim Herrmann zu Sicherheitsmaßnahmen auf Christkindlmärkten: „Keine konkreten Gefährdungshinweise / Sicherheit durch individuelle Sicherheitskonzepte, hohe Polizeipräsenz und intensivere Kontrollen / Pilotprojekt mit mobilen Fahrzeugsperren“
Bayern setzt zum Schutz der Christkindlmärkte auf individuelle Sicherheitsmaßnahmen und maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte. Innenminister Joachim Herrmann erläuterte: „Unseren Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Christkindlmärkte in Bayern ableiten lässt. Es gibt überhaupt keinen Grund, auf einen Christkindlmarktbesuch zu verzichten. Dennoch werden die Sicherheitskräfte wachsam sein, damit unsere Christkindlmärkte möglichst sicher sind und der vorweihnachtliche, friedliche und besinnliche Charakter erhalten bleibt.“
Laut Herrmann ist für die Sicherheit von Christkindlmärkten grundsätzlich der jeweilige Veranstalter zuständig. „Eng abgestimmt mit Polizei und Sicherheitsbehörden gibt es an die jeweilige Situation angepasste Sicherheitsmaßnahmen und maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte“, so der Minister. Beispielsweise gebe es im Einzelfall zentrale Lautsprecheranlagen, SMS-Verteiler für Marktleute oder Zufahrtssperren für Fahrzeuge. Herrmann: „Die Polizei wird lageangepasst uniformiert und zivil ihre Präsenz erhöhen, flankiert von intensiveren Personen- und Taschenkontrollen. Dabei unterstützen Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei und Einsatzzüge der Polizeipräsidien.“
Neu in diesem Jahr ist ein Pilotprojekt der Bayerischen Polizei mit mobilen Fahrzeugsperren. In Augsburg, München und Nürnberg wird eine Sperre aus Gusseisen getestet, knapp 900 Kilogramm schwer und mit 120 Zentimeter hohen Stelen versehen. Bei dem Test geht es laut Herrmann vor allem um die Praxistauglichkeit solcher Sperren für Ad-hoc Einsatzlagen der Polizei, beispielsweise bei konkreten Bedrohungssituationen. Nicht Aufgabe der Polizei sei es, planmäßige kommunale oder private Veranstaltungen mit solchen Sperren zu versehen. „Schrittweise werden wir 2018 weitere mobile Fahrzeugsperren testen“, kündigte Herrmann an.
3. Familienpakt Bayern wird als gemeinsames Erfolgsmodell von Freistaat und Wirtschaft fortgesetzt / Arbeits- und Familienministerin Emilia Müller: „Familienfreundliche Arbeitswelt ist Daueraufgabe / Familienpakt Bayern hilft Unternehmen fortlaufend, Familien bestmöglich bei der Bewältigung der Herausforderungen im Alltag zu unterstützen“
Auch die diesjährige Bilanz zur Fortentwicklung des im Jahr 2014 ins Leben gerufenen Familienpakts Bayern der Staatsregierung mit der bayerischen Wirtschaft fällt positiv aus. Arbeits- und Familienministerin Emilia Müller betonte im Kabinett den gemeinsamen Willen aller Mitglieder, den Familienpakt Bayern auch über 2018 hinaus fortzusetzen. Müller: „Familienfreundlichkeit stärkt die Attraktivität der Unternehmen und vor allem junge Leute orientieren sich zunehmend daran, was das Unternehmen bietet. Eine familienfreundliche Arbeitswelt ist daher eine Zukunfts- und Daueraufgabe zugleich. Deshalb wollen wir den Familienpakt Bayern in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam mit den Paktpartnern der Wirtschaft fortsetzen. Den erfolgreich angestoßenen Wertewandel in der bayerischen Unternehmenswelt wollen wir weiter ausbauen und stetig begleiten. So soll sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch breiter in der Unternehmenskultur verankern.“
Die Ministerin nannte als Beispiel für erfolgreiche Maßnahmen des Familienpakts die eigens eingerichtete Servicestelle, die Erstberatung, Lotsenfunktion und Vernetzung anbietet. In diesem Jahr wurden die Angebote für Arbeitgeber durch zusätzliche fachliche Hilfe beispielsweise durch die Workshop-Reihe „Familienpakt Werkstatt“ sowie Kurzleitfäden und Fachbroschüren erweitert. Auch das zentrale Online-Informationsportal zum Familienpakt Bayern wurde u.a. um eine interaktive Bayern-Landkarte und einen internen Mitgliederbereich ergänzt. Der Unternehmenswettbewerb „Erfolgreich.Familienfreundlich“ im Rahmen des Familienpakts geht in die zweite Runde. 228 Unternehmen haben sich beworben. Die 20 familienfreundlichsten Unternehmen Bayerns werden am 14. Mai 2018 im Schloss Nymphenburg ausgezeichnet. Müller betonte: „Der Familienpakt ist ein Erfolg – die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. So konnte die Mitgliederzahl im letzten Jahr auf aktuell 464 Mitglieder und Netzwerkpartner verdreifacht werden. Die Mitgliedsunternehmen haben 218 Maßnahmen zur betrieblichen Familienfreundlichkeit ausgebaut, 166 weitere Maßnahmen wurden neu eingeführt oder sind geplant.“ Dazu zählen beispielsweise die Schaffung von mobilen Arbeitsplätzen, der Aufbau von Kinder-Notfallbetreuungen oder die Durchführung von Workshops für Führungskräfte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Gemeinsames Ziel von Staatsregierung und Wirtschaft ist es, das Zukunftsthema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ weiter voranzubringen und die Arbeitswelt familienfreundlicher zu gestalten. Die Familien sollen bestmöglich bei der Bewältigung der Herausforderungen im Alltag unterstützt werden. Der Familienpakt Bayern wurde von der Staatsregierung mit den drei größten bayerischen Wirtschaftsverbänden – Bayerischer Industrie- und Handelskammertag, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und Bayerischer Handwerkstag – im Juli 2014 zunächst für die 17. Legislaturperiode geschlossen. Zur Weiterführung des Familienpakts Bayern finden nun Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden statt.
Weitere Informationen zum Familienpakt Bayern unter http://www.familienpakt-bayern.de/.
4. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Bayern / Innenminister Joachim Herrmann: „Mehr als 293 Millionen Euro zusätzlich für weitere Verbesserung der Schulinfrastruktur auch im digitalen Bereich“
Bayern erhält vom Bund zusätzlich mehr als 293 Millionen Euro für Investitionen in sanierungsbedürftige Schulen. Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Bayern profitiert kräftig von der Erhöhung der Bundesmittel für den Kommunalinvestitionsförderungsfonds auf nunmehr sieben Milliarden Euro. Bayerns Schulen sind baulich bereits heute gut aufgestellt. Mit den zusätzlichen Bundesmitteln sind weitere Verbesserungen und Modernisierungen der Schulgebäude auch im Hinblick auf die Anforderungen der Digitalisierung möglich.“
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 293 Millionen Euro sollen allgemein- und berufsbildenden Schulen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen. Kommunen können die Fördermittel für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch für den Ersatzbau von Schulgebäuden einsetzen. Förderfähig sind weiter Investitionen zur Gewährleistung digitaler Anforderungen an Schulgebäude. Auch Schulsporthallen oder Mensen können von dem aufgestockten Bundesfonds profitieren. Der Ministerrat hat heute den Innenminister mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Förderrichtlinie für das „Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur“ beauftragt.
Bereits 2015 hatte der Bund mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet, um Investitionen finanzschwacher Kommunen zu fördern. Hier standen insbesondere die energetische Sanierung, der Barriereabbau und die Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen im Fokus. Auf Bayern entfielen damals fast 290 Millionen Euro. Der Freistaat legte zur Verwendung der Mittel das Kommunalinvestitionsprogramm auf. Fast 700 Projekte in Bayern erhielten anschließend einen Zuschlag. Damit sind die Mittel aus dem Jahr 2015 in Bayern bereits vollständig verplant.
Herrmann kündigte an, sich wie bereits im Jahr 2015 bei der Erstellung der Förderrichtlinie eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Behindertenverbänden abzustimmen.
5. Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle zum Fortgang bei der Inklusion an Schulen: „Bayern setzt auf Vielfalt schulischer Angebote und möglichst passgenaue Lösungen“ / Zuwachs an Schulen mit „Schulprofil Inklusion“ / Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte für Sonderpädagogik und zusätzliche Stellen für Inklusion
Die Umsetzung der Inklusion an Bayerns Schulen schreitet voran. Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle betonte: „Für den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf haben wir die vielfältigen Angebote weiter gestärkt. Den eingeschlagenen Weg gehen wir konsequent weiter.“ Grundsätzlich haben Eltern das Wahlrecht, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder nicht. „Bayern setzt bei der Inklusion auf eine Vielfalt schulischer Angebote und hält so möglichst passgenaue Lösungen bereit. Gleichzeitig haben die Förderschulen in Bayern als Kompetenzzentren für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, weiterhin einen wichtigen Stellenwert“, so Spaenle.
Die zunehmende Zahl der Schulen mit dem „Schulprofil Inklusion“ bestätigt nach dem Fazit des Ministers das große Engagement für die Inklusion im Freistaat. Aktuell tragen rund 300 Schulen das Profil Inklusion. Seit diesem Schuljahr können auch berufliche Schulen dieses Profil erhalten. Spaenle: „Eine wichtige Rolle bei der Inklusion spielen qualifizierte Lehrkräfte. Wir erhöhen die Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte für Sonderpädagogik mit insgesamt fünf neuen Lehrstühlen in Würzburg, München und Regensburg. Mit der sonderpädagogischen Zusatzqualifizierung in den Förderschwerpunkten Lernen und emotional-soziale Entwicklung können Lehrkräfte an beruflichen Schulen wertvolle Kompetenzen für die Inklusion erwerben.“ Der Minister bekräftigte, dass sich angehende Lehrkräfte aller Schularten während ihres Studiums mit dem Thema Inklusion befassen müssen. „Inklusion ist verpflichtender Studien- und Prüfungsinhalt. Das Bildungsministerium unterstützt die Universitäten bei der Umsetzung dieser Aufgabe“, so Spaenle.
Mit Blick auf eine weitere Aufstockung der Stellen sagte Staatsminister Spaenle: „Auch weitere Stellen tragen zum Ausbau der Inklusion bei. Im aktuellen Schuljahr 2017/2018 haben wir 100 zusätzliche Stellen für Inklusion geschaffen – seit dem Schuljahr 2011/2012 haben wir insgesamt 700 Stellen bereitgestellt. Im Rahmen des Bildungspakets haben wir uns für weitere zusätzliche Stellen ausgesprochen. Damit sind entscheidende Weichen für den Fortschritt der Inklusion gestellt.“
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